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Alle Vorteile & Förderungen

Der Elektroantrieb bietet einige Vorteile. Zuerst einmal der Umweltaspekt: Elektroautos stoßen keine lokalen Abgase aus und verringern die Lärmbelästigung in der Stadt. Außerdem ist „Strom tanken” deutlich günstiger als Benzin- oder Diesel zapfen. Und: Ein Elektroauto zu fahren macht Spaß – weil die Autos aus dem Stand über maximales Drehmoment verfügen, lassen sie an der Ampel so manchen Sportwagen hinter sich. Auf den ersten Blick sind Elektroautos teurer als Benziner oder Dieselfahrzeuge. Allerdings sparen Sie nicht nur beim Tanken. Auch die Wartung ist deutlich günstiger. Und: Mit dem Umweltbonus sinkt der Kaufpreis weiter. Wer die Möglichkeit hat, ein Elektroauto als Dienstwagen zu fahren, spart zusätzlich.

Viele Kommunen bieten attraktive Privilegien für Fahrzeuge mit E-Nummernschild. Welche das konkret sind, können Sie bei Ihrer Stadtverwaltung oder Kommune in Erfahrung bringen.

Häufig sind diese:

  • Nutzung der Busspur
  • gekennzeichnete, kostenfreie oder vergünstigte Parkplätze
  • kostenloses Laden an verschiedenen Geschäften (u.a. Baumärkte, Supermärkte)
  • keine Durchfahrtsverbote und Zufahrtsbeschränkungen

Reine Elektro‑ und Brennstoffzellenfahrzeuge sind gemäß § 3d Abs. 1 KraftStG bis zu 10 Jahre von der Kfz‑Steuer befreit, wenn sie zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen wurden. Die Befreiung gilt maximal bis zum 31. Dezember 2030 und bleibt bei einem Halterwechsel für die Restlaufzeit erhalten.

Wichtig: Für Fahrzeuge, die erstmals ab dem 1. Januar 2026 zugelassen werden, entfällt diese Steuerbefreiung. Sie gelten dann ab Erstzulassung als voll steuerpflichtig nach dem zulässigen Gesamtgewicht – analog zu anderen Fahrzeugen.

Hybridfahrzeuge, Plug‑in‑Hybride sowie Fahrzeuge mit Reichweitenverlängerer (Range Extender) sind keine reinen Elektrofahrzeuge und profitieren nicht von dieser Regelung.

Beschäftigte, die vom Arbeitgeber ein Elektroauto als Dienstwagen gestellt bekommen, profitieren weiterhin von einem Steuervorteil gegenüber einem Verbrenner.
Voraussetzung: Der Bruttolistenpreis des Elektrofahrzeugs beträgt höchstens 100.000 Euro. In diesem Fall wird der geldwerte Vorteil monatlich nur mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises versteuert.

Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis von über 100.000 Euro werden wie bisher mit 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert.

Zum Vergleich: Verbrenner müssen mit einem Prozent des Listenpreises beim Finanzamt angesetzt werden. Und auch das Laden des Elektroautos beim Arbeitgeber muss nicht als geldwerter Vorteil versteuert werden.

Da Ölwechsel und der Austausch vieler Verschleißteile beim Elektroauto wegfallen, müssen Kunden in der Regel weniger häufig in den Service. Lediglich Reifen und Bremsen nutzen sich ab. Wobei die Bremsen beim Elektroauto weniger stark beansprucht werden als bei Diesel- oder Benzin-Fahrzeugen.

In Zukunft werden zudem Software-Updates immer wichtiger, die sollen aber schon bald „Over the Air“ (OTA) aufgespielt werden können.

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